Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Hryhorii Sukhikh (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden über Beratungs-, Entwicklungs- und Betriebsleistungen im Bereich Automatisierung, Content, Analytics und Betriebsprozesse.
(2) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrags ist die im jeweiligen Angebot beschriebene Leistung. Maßgeblich für Umfang und Inhalt der Leistung sind ausschließlich das Angebot und etwaige gemeinsam vereinbarte Leistungsbeschreibungen.
(2) Angaben auf der Website des Auftragnehmers, insbesondere Kennzahlen aus abgeschlossenen Projekten, beschreiben Ergebnisse einzelner Vorhaben unter deren jeweiligen Rahmenbedingungen. Sie stellen keine Zusicherung eines gleichartigen Ergebnisses im Einzelfall dar.
(3) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer eine Tätigkeit (Dienstvertrag), nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
(2) Anfragen über das Kontaktformular sind unverbindlich und stellen weder ein Angebot noch eine Annahme dar.
§ 4 Leistungserbringung, Termine und Unterauftragnehmer
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen fachgerecht und nach dem anerkannten Stand der Technik. Er ist in der Wahl der eingesetzten Methoden und Werkzeuge frei, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
(2) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die auf ausstehenden Mitwirkungen des Kunden beruhen, verschieben vereinbarte Termine entsprechend.
(3) Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung Dritte einsetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt davon unberührt.
§ 5 Leistungen Dritter und KI-Systeme
(1) Die vom Auftragnehmer erstellten Lösungen greifen regelmäßig auf Dienste Dritter zu, insbesondere auf Sprachmodelle, Such- und Analyseschnittstellen sowie Hosting- und Versanddienste. Verfügbarkeit, Preisgestaltung und Funktionsumfang dieser Dienste liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
(2) Ändert ein Drittanbieter seine Schnittstellen, Preise oder Nutzungsbedingungen oder stellt er seinen Dienst ein, so berührt dies die Leistungspflicht des Auftragnehmers nur insoweit, als eine Anpassung der Lösung erforderlich wird; der hierfür erforderliche Aufwand ist gesondert zu vergüten.
(3) Ergebnisse KI-gestützter Systeme sind naturgemäß nicht in jedem Einzelfall fehlerfrei. Der Kunde stellt sicher, dass für rechtlich oder wirtschaftlich wesentliche Ausgaben eine geeignete Kontrolle vorgesehen ist. Der Auftragnehmer weist auf diesen Umstand ausdrücklich hin.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten und Daten verfügt.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der Auftragnehmer den ihm dadurch entstehenden Mehraufwand nach Aufwand berechnen.
§ 7 Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zu den jeweils gültigen Sätzen des Auftragnehmers.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig. Kosten für Dienste Dritter, die auf Rechnung des Kunden bezogen werden, trägt der Kunde.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) An den für den Kunden individuell erstellten Arbeitsergebnissen — insbesondere Quellcode, Konfigurationen, Prompts, Automatisierungen und Dokumentation — räumt der Auftragnehmer dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und zur Übertragung auf Dritte.
(2) Der Auftragnehmer setzt den Kunden nicht in eine technische oder vertragliche Abhängigkeit: Der Kunde erhält die Arbeitsergebnisse in einer Form, die ihm den eigenständigen Weiterbetrieb ermöglicht.
(3) An allgemeinem Know-how, wiederverwendbaren Bausteinen und Werkzeugen, die der Auftragnehmer unabhängig vom konkreten Auftrag entwickelt hat, verbleiben die Rechte beim Auftragnehmer. Der Kunde erhält daran ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht, soweit dies für die Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist.
(4) Der Auftragnehmer darf den Kunden unter Nennung des Namens und des Logos als Referenz benennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Zwecke des Vertrags.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
(3) Die Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus fort.
§ 10 Datenschutz
Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
§ 11 Gewährleistung
(1) Soweit Werkleistungen geschuldet sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt ist.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform und nachvollziehbar an.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind.
§ 12 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.
(4) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Bei Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
(1) Projektverträge enden mit Erbringung der vereinbarten Leistung.
(2) Dauerschuldverhältnisse, insbesondere Betriebs- und Wartungsvereinbarungen, können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zaporizhzhia, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Fragen zu diesen Bedingungen richten Sie bitte an contact@tripsntracks.com.
